Förderung von Unternehmensberatungen

Als Ergänzug zu den News hier noch einmal die Veröffentlichung der Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen seit 01.01.2005

Es wissen die Wenigsten!

Beratungen, welche entweder Existenzgründungen unterstützen und die Tragfähigkeit überprüfen bzw. Beratungen zur Analyse der Situation eines Unternehmens, Aufdecken von Schwachstellen mit detaillierten Handlungsanweisungen zur Umsetzung in der Praxis können gefördert werden. Dies betrifft auch Existenzaufbauberatungen.

Zuständig hierfür ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

So gilt dies auch für Arztpraxen bzw. Dienstleister im Gesundheitswesen sowohl in der Gründungsphase, als auch in der Überlegung, neue Strukturen zur Erweiterung des Spektrums zu implementieren, der Veränderung der Praxisstrukturen durch Beteiligung an „Neuen Versorgungsstrukturen“ u.v.m.

Hierbei sind z.B. folgende Bereiche förderungswürdig:

  • Analyse der Ablaufstrukturen oder Wirtschaftlichkeit des Unternehmens
  • Beratung zur Einführung und Umsetzung von Qualitätsmanagementsystemen
  • Beratung und Handlungsempfehlung zur Umsetzung von Netzstrukturen
  • Modellen zur Integrierten Versorgung
  • Gründung von Medizinischen Kompetenzzentren
  • Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (§95 SGB V)
  • u.v.m.

Antragsberechtigt sind

  • bei Existenzgründungsberatungen natürliche Personen, welche die sich durch Neugründung, Übernahme oder Beteiligung an Unternehmen selbständig machen wollen
  • die Freien Berufe, sofern die Umsatzgrenze im letzten Geschäftsjahr vor der Beratung 1,28 Mio. € nicht überschritten hat (Richtlinie Nr. 4.1.1).

Die Zuschusshöhe je Antragssteller beträgt für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene

  • allgemeine Beratungen bis zu 1500 €
  • Existenzgründungsberatungen bis zu 1500 €
  • Existenzaufbauberatungen bis zu 3000 €, innerhalb von 3 Jahren nach Existenzgründung

jedoch maximal 40% der Nettoberatungskosten.

Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung gestellt werden, die Beratungskosten müssen zu diesem Zeitpunkt bezahlt und die vollständigen Antragsunterlagen bei der Leitstelle vorliegen.

Einzureichen sind:

  • Zuschussantrag
  • Original der Beratungsrechnung
  • Beratungsbericht
  • Kopie des Kontoauszuges, der die Bezahlung der Beratung belegt

Detailinformationen finden Sie unter: www.zdh.de/Gewerbeförderung/Leitstelle für Freiberufliche Beratung. Hier können Sie auch die vollständigen Richtlinien herunterladen.