Aktuelle Projekte: Wir bieten an, wir suchen:

GesundheitsZentrum Hollfeld

in der Gemeinde Hollfeld (LK Bayreuth) ist bis Ende dieses Jahres auf ca. 2600 qm ein Gesundheitszentrum für Ärzte, Heilberufler und Gesundheitsgewerbe entstanden. Physiotherapie, Augenoptik, Hörgeräteakustik, eine Versicherung und eine Tagespflege haben ihre Räume bereits bezogen.

Aktuell biete wir noch ca. 900 qm frei planbare Flächen für Hausärzte und Fachärzte an. Wir suchen neben Hausärzten vor allem Gynäkologen und Kinderärzte, die sich in Hollfeld einen Standort vorstellen könnten.

Hausarztversorgung Oberhaid (LK Bamberg)

in der Gemeinde Oberhaid (LK Bamberg); zwischen Bamberg (10 km) und Hassfurt an der A 70 gelegen, ist die hausärztliche Versorgung mittelfristig gefährdet.

Aktuell wird die Gemeinde mit über 4500 Einwohnern nur noch durch einen Hausarzte versorgt. Die 2. Hausarztpraxis wurde vor einiger Zeit nach Hallstadt verlegt.

Wir suchen daher einen Arzt/Ärztin (Allgemeinmedizin, Innere Medizin) für Oberhaid, der/die kurz- oder mittelfristig Interesse hat, eine Praxis zu gründen, bzw. angestellt (auch Teilzeit) in Oberhaid zu arbeiten.

Eine Neuniederlassung würde vom Freistaat Bayern mit bis zu 60.000 € gefördert, eine Förderung über die KV Bayern ist zu prüfen.

Haus der Gesundheit in St. Leon-Rot

Wir bieten an, Freiflächen im 3. OG, ca. 180 qm, frei ab sofort.

Fachrichtungen für: Augenheilkunde, Pädiatrie, HNO, Orthopädie, Neurologie

Umsetzung der Familienpraxis

Zwei Neuerungen unterstützen die Umsetzung der Familienpraxis für primärversorgende Strukturen zusammen mit der MiG.

Zum einen wurde gemeinsam mit Herrn Voit von der Familienpraxis in Schwarzenbach und dem Architekturbüro sun & moon architekten in Naila ein Exposé erstellt, welches Interessenten das Konzept vorstellt und Fragen zu verschiedenen Punkten versucht zu beantworten. Beispielhafte Bilder und Pläne ergänzen das Exposé und machen es zu einem hochinteressanten Einstieg in das Thema Familienpaxis.

Als zweite Unterstützung ist ein Leistungskatalog entstanden, der denen, welche ernsthaft an die Umsetzung eines solchen Konzeptes denken, einen Überblick über die Unterstützungsmöglichkeiten seitens der MiG und ihrer Partner gibt.

Beides können Sie unter mailto:kontakt@migerlangen.de.de anfordern.

Gerne kommen wir auch unverbindlich zu einem ersten klärenden Gespräch bei Ihnen vorbei. Fordern Sie uns an.
Bernd Wiesner, (MiG)

Förderung von Unternehmensberatungen

Als Ergänzug zu den News hier noch einmal die Veröffentlichung der Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen seit 01.01.2005

Es wissen die Wenigsten!

Beratungen, welche entweder Existenzgründungen unterstützen und die Tragfähigkeit überprüfen bzw. Beratungen zur Analyse der Situation eines Unternehmens, Aufdecken von Schwachstellen mit detaillierten Handlungsanweisungen zur Umsetzung in der Praxis können gefördert werden. Dies betrifft auch Existenzaufbauberatungen.

Zuständig hierfür ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

So gilt dies auch für Arztpraxen bzw. Dienstleister im Gesundheitswesen sowohl in der Gründungsphase, als auch in der Überlegung, neue Strukturen zur Erweiterung des Spektrums zu implementieren, der Veränderung der Praxisstrukturen durch Beteiligung an „Neuen Versorgungsstrukturen“ u.v.m.

Hierbei sind z.B. folgende Bereiche förderungswürdig:

  • Analyse der Ablaufstrukturen oder Wirtschaftlichkeit des Unternehmens
  • Beratung zur Einführung und Umsetzung von Qualitätsmanagementsystemen
  • Beratung und Handlungsempfehlung zur Umsetzung von Netzstrukturen
  • Modellen zur Integrierten Versorgung
  • Gründung von Medizinischen Kompetenzzentren
  • Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (§95 SGB V)
  • u.v.m.

Antragsberechtigt sind

  • bei Existenzgründungsberatungen natürliche Personen, welche die sich durch Neugründung, Übernahme oder Beteiligung an Unternehmen selbständig machen wollen
  • die Freien Berufe, sofern die Umsatzgrenze im letzten Geschäftsjahr vor der Beratung 1,28 Mio. € nicht überschritten hat (Richtlinie Nr. 4.1.1).

Die Zuschusshöhe je Antragssteller beträgt für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene

  • allgemeine Beratungen bis zu 1500 €
  • Existenzgründungsberatungen bis zu 1500 €
  • Existenzaufbauberatungen bis zu 3000 €, innerhalb von 3 Jahren nach Existenzgründung

jedoch maximal 40% der Nettoberatungskosten.

Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung gestellt werden, die Beratungskosten müssen zu diesem Zeitpunkt bezahlt und die vollständigen Antragsunterlagen bei der Leitstelle vorliegen.

Einzureichen sind:

  • Zuschussantrag
  • Original der Beratungsrechnung
  • Beratungsbericht
  • Kopie des Kontoauszuges, der die Bezahlung der Beratung belegt

Detailinformationen finden Sie unter: www.zdh.de/Gewerbeförderung/Leitstelle für Freiberufliche Beratung. Hier können Sie auch die vollständigen Richtlinien herunterladen.

Der Versorgungsengpass in ländlichen Regionen

Hier knnen Sie den Artikel als pdf Herunterladen:

Der Verorgungsengpass.pdf

Projektphasen der Umsetzung.pdf

Der Versorgungsengpass in ländlichen Regionen oder

Wie können Apotheker, Ärzte und Gemeinden gemeinsam eine positive Zukunft gestalten?

In der gesamten Bundesrepublik Deutschland und nicht nur in den ländlichen Regionen der neuen Bundesländer gibt es einen deutlichen Trend der „Landflucht“. Auch wenn dies noch nicht überall deutlich sichtbar wird, gibt es eine klare Tendenz vor allem junger Menschen, ihre Heimat in Richtung der Städte zu verlassen.
Arbeitsmarkt, Schulen, Karriere, die gesamte Versorgungs- und Verkehrsstruktur ziehen die jungen Menschen in die Städte und lassen Regionen mit schwindender Bevölkerung und starker überalterung zurück. Vor allem für die Gemeinden ist dies oft eine schwere Bürde, da einerseits die Infrastruktur für die ältere Bevölkerung angepasst werden muss, andererseits die Steuereinnahmen sinken.

Auch und gerade in der ambulanten hausärztlichen Versorgung ist ein vergleichbares Problem zu beobachten, was sich in vielen Regionen in den nächsten Jahren dramatisch zuspitzen wird, wenn keine Lösungskonzepte erarbeitet und umgesetzt werden.

Je nach Region sind zwischen 40 und 80 % der Ärzte, die heute die Menschen in den ländlichen Gebieten versorgen, deutlich über 60 Jahre alt. Viele haben sich noch wenige Gedanken über die Praxisnachfolge gemacht bzw. haben bisher vergeblich versucht Nachfolger für ihre Unternehmen zu finden. Die Chancen sind insgesamt sehr gering, wenn nicht moderne, zukunftsorientierte Strukturen geschaffen werden, die auch junge Ärzte/Innen motivieren freiberuflich oder angestellt (auch in Teilzeit), die Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen zu sichern.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass in den nächsten Jahren ca. 2400 Hausärzte jährlich in den Ruhestand gehen, denen lediglich ca. 900 potenzielle Übernehmer (davon ca. 60% Frauen) gegenüberstehen, die nicht nur ihren Lebensmittelpunkt aus o. a. Gründen in Stadtnähe sehen, sondern häufig die Selbständigkeit mit ihren Risiken scheuen, lieber angestellt tätig werden und dies oft auch nur in Teilzeit wünschen.

Dieses Problem muss gemeindeübergreifend in den ländlichen Regionen zeitnah angegangen werden, um die Chance zu haben, auf noch vorhandenen Strukturen aufsetzen zu können. In 5 Jahren kann es vielerorts zu spät sein.

Hierbei sind nicht nur die noch praktizierenden Ärzte und die Gemeinden gefragt. Sie müssen natarlich die Konzepte entwickeln, gemeinsam mit professionellen Projektentwicklern aus dem Gesundheitswesen ein regionalspezifisches Konzept entwickeln, welches kurz- und mittelfristig nicht nur die Gesundheitsversorgung sichert, sondern auch entsprechende Infrastruktur für ältere Menschen und junge Familien schafft.

Unternehmer und Gewerbetreibende der Regionen müssen mit Know How und eventuell auch finanziellen Möglichkeiten die Projekte unterstützen. Zu guter letzt und vielleicht auch zu vorderst müssen die Bürger in die Projektentwicklung integriert werden, um nicht an diesen vorbei, sondern für sie zu planen, damit sie sich mit den Projekten und entstehenden Zukunftsstrukturen identifizieren.

Ohne dieses gemeinsame Vorgehen zu dem auch die Verkehrsinfrastrukturen, Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und Arbeitsplätze gehören, wird sich die Landflucht in den nächsten Jahren verstärken. Zu oberst muss allerdings die zeitnahe Sicherung und Optimierung der Gesundheitsversorgung stehen. Bricht diese zusammen, wird sich der Weggang der Menschen aus den entsprechenden Regionen verfünf- bis verzehnfachen.

Wie geht man nun ein solch umfassendes Projekt an, welche Konzepte und Strukturen sind zu schaffen, welche Partner zu integrieren und an einen Tisch zu bringen, wie sollte der Zeitplan sein, wie ist ein solches Projekt zu finanzieren, und, und, und …

Hilfreich ist sicher, wenn Sie in Ihrer Gemeinde zuerst einmal einen kleinen Kreis von „Willigen“ gefunden haben (z. B.: Bürgermeister, Ärzte, Apotheker, ortsansässige Bank, …), welche die Situation und den Handlungsbedarf erkannt haben, sich eines professionellen Beraters zu bedienen, der gleichzeitig Projektentwickler, Moderator, Mediator, Koordinator, etc. ist, die Fäden in der Hand hält, die Konzeptentwicklung unterstützt und das Projekt zielgerichtet vorantreibt.

Für die Gemeinden wird sich mittelfristig ein Wettbewerbsvorteil entwickeln, wenn man es schafft, ein regionales Zentrum für die Gesundheit der Bürger zu etablieren und somit die medizinische Versorgung für die Menschen zu sichern. Ebenso, wie Schulen, Kindergärten, Verkehrsanbindungen, Einkaufsmöglichkeiten, Sportvereine u. m. ist das Thema Gesundheit ein wichtiger Indikator für Zu- oder Wegzug vor allem junger Menschen. Hinzu kommt die soziale Infrastruktur für ältere Menschen wie Pflegedienst, Gemeindeschwester, Begegnungszentrum, „Seniorencafé“, Bücherei, Musikschule, Seminare, Nachbarschaftshilfe (z. B. Senioren betreuen Kinder, Unterstützung bei Einkauf und Gartenarbeit älterer Mitbürger, …) und mehr.

Im Folgenden zeigen wir Möglichkeiten auf, wie entsprechende Strukturen umzusetzen sind. Es handelt sich hierbei um Konzeptideen, die in Summe keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben, teilweise oder schrittweise umgesetzt werden können und anregen sollen, neue Ideen zu integrieren oder auf regionale Gegebenheiten anzupassen. Vielerorts wurde aus einer ähnlichen Vorgehensweise ein erfolgreiches Projekt umgesetzt.

Das Gesundheitszentrum in der Gemeinde Beispiel im Musterkreis

  • Definition der Region
  • Analyse der regionalen Gesundheitsstruktur (wie viele Ärzte der entsprechenden Fachrichtungen sind noch aktiv, Altersstruktur, wer kann zu aktiver Mitarbeit angeregt werden, wer ist eher passiv zu integrieren, wie ist die Situation der Therapeuten und des Gesundheitsgewerbes, welche weiteren Einrichtungen gibt es – Pflegedienste, Krankenhäuser, etc.)
  • Einzelgespräche mit allen am Gesundheitsmarkt in der Region Beteiligten (welche Ziele hat der Einzelne, ist er bereit, sich aktiv an der Umsetzung neuer Strukturen zu beteiligen, wie sieht es seine Zukunft im möglichen Verbund)
  • Entwicklung eines individuellen Konzeptes für das Gesundheitszentrum in der Region in der Kerngruppe der „Aktivisten“ (welche Teilnehmer können für das Konzept gewonnen werden, welche Kollegen werden in den nächsten 3 Jahren aufhüren, gibt es Nachfolger, sollten die KV-Sitze kumuliert werden, welche Kollegen könnten übergangsweise angestellt werden, können wir mit einem integrativen Konzeptansatz junge Ärzte/Innen motivieren aufs Land zu kommen, machen Krankenhäuser als Partner Sinn, macht ein Gesundheitszentrum an einem Standort der Region Sinn, wie sieht es mit der Bildung von ??BAGs aus, soll das Gesundheitszentrum bestimmte Orte durch Filialen betreuen, Ergänzung durch Gemeindeschwester und/oder VERAH, …)
  • Nachdem ein Grundkonzept der Aktivisten erstellt wurde, ist der nächste Schritt, sofern es zu der Entscheidung kam, die wichtigsten Leistungen in einem Gesundheitszentrum zu bündeln, dieses anderen notwendigen Mitspielern vorzustellen (Bürgermeister, Bank, Unternehmer, Gemeinderat), um hier für Unterstützung und Zusammenarbeit in jeglicher Form zu werben und die Notwendigkeit eines solchen Projektes für alle deutlich zu machen.
  • Definition des Standortes für das Gesundheitszentrum (Neubau oder Bestandsimmobilie, Lage, Infrastruktur wie Erreichbarkeit Verkehrsanbindung, Parkplätze, ist eine Kombination mit Handel möglich, Bebauungsplan, in welchem Zeitfenster ist eine Umsetzung denkbar, sind 2 Bauabschnitte möglich, …) Definition der möglichen Einrichtungen des Gesundheitszentrum (welche Fachrichtungen können integriert werden, welches Gewerbe, welche sozialen Einrichtungen können das ergänzen, Spezialsprechstunden von Fachärzten oder Krankenhaus, Ermitteln einer maximalen- und minimalen Projektgröße, erste Kostenschätzungen und Definition des notwendigen Mietzinses, …)
  • Wie sieht die Betreiberstruktur des Gesundheitszentrums aus (Einzelmieter, Generalmieter, MVZ, Gemeinschaftspraxen, gibt es einen „Macher“ oder mehrere „Chefs“, sind individuelle freiberufliche Einrichtungen geplant, …)
  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für den Neubau oder Umbau (Externer Investor, regionaler Fond, Privatanleger, Kauf- statt Mietobjekt, Integration der regionalen Unternehmer, Bank, Gemeinde, etc. zur Klärung der Möglichkeiten …)

Unter Berücksichtigung oben angeführter Punkte sollte bei zügiger Abwicklung innerhalb von 3-6 Monaten eine Umsetzung des Projektes entschieden bzw. eine Alternativlösung diskutiert werden. Im positiven Fall sind in den darauf folgenden Monaten erste Entwurfsplanungen anzufertigen, die Gebäudestruktur zu klären, die Einrichtungen und Praxen zu planen, Verträge zu schließen, die Thematik Finanzierung und Investor endgültig zu klären, um nach weiteren 4-6 Monaten in die Umsetzung zu gehen. Inklusive der dann anstehenden Bauphase mit Antragstellung etc. ist die Inbetriebnahme im optimalen Fall nach ca. zwei Jahren realistisch.

Sie sehen – es braucht alles seine Zeit – umso wichtiger, schnell über die Optionen in Ihrer Gemeinde bzw. Region nachzudenken – vor allem, bevor die letzten Bestandsstrukturen verloren gehen.

Wir haben für die professionelle Begleitung solcher komplexer Projekte ein Team aus Fachleuten im Gesundheitswesen zusammengestellt, vom Projektentwickler über Architekten, Planer, Spezialisten in den Bereichen Apothekenmanagement, Praxisorganisation, Rechtsanwälte, Banken und Investoren bzw. Unternehmen, die im Bereich von Fonds und Beteiligungen jahrelange Erfahrungen haben.

Gerne setzen wir uns unverbindlich mit Ihnen zusammen, analysieren die Situation Ihrer Gemeinde, Ihrer Region und überlegen, wie wir unterstützen können.

Erste Gemeinden haben die Chance ergriffen und eine Machbarkeitsstudie über das „Amt für Entwicklungen im ländlichen Raum“ finanziert. Aktuell sind wir in der Umsetzung eines Gesundheitszentrums in einer Gemeinde mit knapp 3000 Einwohnern.

Nutzen Sie die Chance, bevor es zu spät ist – sprechen Sie uns an!

Das MedizinZentrum in kleineren Gemeinden und ländlichen Regionen

Hier können Sie den Flyer herunterladen:

Flyer_MedizinZentrum.pdf
Projektphasen der Umsetzung.pdf

Sowohl im Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen als auch im Gutachten des Berlin-Institutes für Bevölkerung und Entwicklung (im Auftrag des BMVBS) wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die Strukturen in Kleinstädten und ländlichen Regionen durch den demographischen Wandel in der Bevölkerung deutlichen Veränderungen unterworfen sind.

Schon heute veralten bestimmte Regionen, was zu einer Reduktion der Angebote in den Bereichen Mobilität, Soziale Aktivierung und Integration, Gesundheit und Bildung führt. Dem müssen die Gemeinden frühzeitig entgegen wirden.

Im Gutachten des Berlin-Instituts werden eine Fälle von Beispielen aufgeführt, deren Effizienz leider in vielen Fällen fragwürdig ist. Wichtig ist, dass sich jede Gemeinde (Region) ihrer Verantwortung bewusst ist, bzw wird und Möglichkeiten aufzeigt, die Zukunft der Gemeinde nicht nur zu sichern, sondern auch wieder attraktiv für junge Familien zu machen.

Schlüssel aller solcher sozialer Projekte ist, dass es ein Zentrum der Gemeinschaft gibt, in dem eine Reihe von essenziellen Dienstleistungen angeboten werden:

  • Mittagstisch, Abendbrot, Restaurant und Gaststätte;
  • Wäscherei und Reinigung;
  • Post;
  • Schnittstelle zur gemeinsamen Mobilität (Autopool, Mehrzweckbus, etc.);
  • Verkaufsstelle Lebensmittel und weitere Dinge des täglichen Bedarfs;
  • Kleine Schule, Kinderbetreuung;
  • zentale Medizinische Versorgung;

Die MiG Management im Gesundheitswesen hat ein Konzept entwickelt, Gemeinden aktiv in den Entwicklung und Umsetzung solch sozialer und gesundheitsrelevanter Projekte zu unterstützen. Wir als Berater im Gesundheitswesen gehen von der medizinischen Versorgung aus, können in unseren Konzepten und Projekten die sozialen Komponenten jederzeit integrieren.

Unterstützt durch kompetente Partner hat sich ein Team gefunden, welches schnell in der Lage ist, Konzepte individuell anzupassen und zeitnah umzusetzen.

Egal, ob Sie als Arzt oder Apotheker die Versorgung Ihrer Region gefährdet sehen oder als Gemeinde Unterstützung in der Umsetzung zukunftsorientierter Projekte suchen, rufen Sie uns an, schicken Sie eine Mail oder fordern Sie unseren Flyer an. wir kommen gerne zu einem kostenlosen Erstgespräch vorbei und versuchen Ihre Situation zu analysieren

Zweigpraxen – was heißt Verbesserung der Versorgung?

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ermöglicht, dass Kassenärzte auch außerhalb ihres Vertragsarztsitzes an weiteren Orten tätig sein können, sowohl innerhalb des KV-Bezirks, als auch über KV-Grenzen hinaus.
Die Genehmigungen dieser Zweigpraxen wird aber in vielen KV-Bezirken sehr restriktiv gehandhabt. Grund hierfür ist der Passus, dass neben der gesicherten Versorgung in der Hauptpraxis die Versorgung der Versicherten in der Region des Zweigstandortes verbessert werden muss. Hier liegt oft der Haken, da nicht geregelt ist, was das bedeutet. Erstmals wurde nun vor dem Sozialgericht in Marburg eine Filiale genehmigt welche, 2005 beantragt, damals von der KV-Hessen abgelehnt wurde.

Das Sozialgericht schränkt aber auch hier ein, dass nicht jede Zweigpraxis automatisch zu einer Versorgungsverbesserung der Versicherten der Region führt.
Nach unseren Erfahrungen ist die Genehmigung in ländlichen Bereichen relativ einfach zu erreichen, da hier fast überall die Anzahl der Praxen abnimmt und Versorgungslücken entstehen.
Bedenken sollte man im Vorfeld in jedem Fall, dass die Eröffnung einer zweiten Betriebsstätte erst einmal zusätzliche Kosten (Miete, Personal, Sachkosten,…) verursacht, welche durch Mehreinnahmen eingespielt werden müssen. Bei häufig gedeckelten und ausgeschöpften Budgets ist dies schwerlich möglich.
So macht die Filiale oft nur Sinn, wenn diese durch einen zusätzlichen Kassenarztsitz ergänzt werden kann. Dies wiederum erleichtert die Genehmigung, da nun auch andere Möglichkeiten (überregionale Gemeinschaft u. ä.) bestehen, als auch eine generelle Zulassungsgenehmigung vorhanden ist und nur der Standortwechsel dieses Kassenarztsitzes anzuzeigen ist.

(MiG, Quelle: Ärztezeitung)